Krankenversicherung

In der Krankenversicherung sind das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und das Recht der privaten Krankenversicherung (PKV) zu unterscheiden.

Im Rahmen der GKV geht es meist um die Fragen, ob der VR berechtigt ist zu prüfen, ob er eine Person versichern möchte oder ob er den Versicherungsvertrag kündigen darf. Dies ist umstritten.  

In der PKV geht es vornehmlich um die Übernahme/Zahlung von

  • Krankheitskosten (bspw. Maßnahmen der künstlichen Befruchtung, Augenlasern (LASIK), Brustvergrößerung)
  • Krankentagegeld

Fraglich ist hier insbesondere, ob eine "Krankheit" und eine "medizinisch notwendige Heilhandlung" vorliegt.