Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadenversicherung. Die §§ 125-129 VVG und die Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) finden Anwendung.

Schwierig zu bestimmen ist, wann der Versicherungsfall und damit eine Eintrittspflicht des Versicherers vorliegt. Fraglich ist, ob schon ein bestimmtes Verhalten einen Verstoß darstellt oder ob es darauf ankommt, was der VN dem Gegner vorwirft bzw. welche Verstöße dem VN vom Gegner angelastet werden.

Problematisch sind zudem die Leistungsausschlüsse. Diese variieren je nach Art und Umfang der abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung.

Wenn die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsschutz versagt, muss sie ihre Ablehnung ausführlich begründen. Unzureichende Ausführungen bieten einen Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Widerspruch. Auch hier stehen wir Ihnen gerne zur Seite.