Wohngebäude- und Hausratversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wer eine Immobilie besitzt, sollte jedoch eine solche Wohngebäudeversicherung haben, um jedenfalls im Falle eines Brandes, eines Sturms, bei Überspannung oder im Falle eines Leitungswasserschadens abgesichert zu sein. Optional können weitere Risiken von der Wohngebäude­versicherung abgedeckt werden. Zu nennen sind Elementarschäden, wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Rückstau. Auch Anlagen für Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen oder Glasbruchsschäden können in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen sein. Die Bedingungen über die Wohngebäudeversicherung finden sich in den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB).

Die Hausratversicherung versichert alle Gegenstände eines normalen privaten Haushalts. Sie sichert diese gegen eines oder mehrere der vorbezeichneten Risiken ab. Sofern mehrere Risiken eingeschlossen sind, wird sie als verbundene Hausratversicherung bezeichnet. Die Versicherungsbedingungen heißen verbundene Hausratsbedingungen (VHB).

Im Schadenfall besteht oftmals Streit darüber, ob

  • eine versicherte Gefahr vorliegt,
  • es sich um eine versicherte Sache handelt und
  • der Schaden in versicherter Zeit und am versicherten Ort eingetreten ist.

Weiter ist häufig streitig, ob Risikoausschlüsse greifen und der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde, was den VR berechtigt, die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens des VN zu kürzen.

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