Verkehrsstrafrecht

Ein Strafverfahren im Straßenverkehr kann schwerwiegende Folgen haben - von hohen Geldstrafen über Punkte in Flensburg bis hin zu Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafe. Doch nicht jede Anschuldigung ist gerechtfertigt! Wir prüfen Ihren Fall und kämpfen für Ihre Rechte.

Diese Vorwürfe können Sie betreffen:

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (§§ 316, 315c StGB) - Führerscheinentzug, MPU und Strafen drohen!
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“, § 142 StGB) - Wir helfen, Fahrverbote oder Strafen zu vermeiden.
  • Gefährdung des Straßenverkehrs oder Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§§ 315c, 315b StGB) - Wurde Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen?
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) - Wir prüfen Verteidigungsstrategien und setzen uns für Sie ein.
  • Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) - Wurde Ihnen aggressives Fahrverhalten vorgeworfen?
  • Illegale Autorennen (§ 315d StGB) - Schwere Strafen drohen, wir kämpfen für eine angemessene Verteidigung.

Warum Sie uns brauchen?

  • Sofortige Rechtsberatung - Zeit ist entscheidend! Je früher wir eingreifen, desto besser sind Ihre Chancen.
  • Erfahrene Verteidigung - Wir kennen die Taktiken der Staatsanwaltschaft und setzen uns konsequent für Sie ein.
  • Führerschein retten - Wir tun alles, um Fahrverbote oder Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern.
  • Strafmaß senken - Durch geschickte Verhandlungsführung können wir oft eine mildere Strafe oder Einstellung des Verfahrens erreichen.

Handeln Sie jetzt bevor es zu spät ist! Eine frühe Verteidigung kann den Unterschied machen!