Oftmals verzahnt das Verkehrsrecht mit dem Verwaltungsrecht, wenn es um eine Fahrerlaubnismaßnahme geht. Hat die Straßenverkehrsbehörde Kenntnis von Umständen, welche Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, kann sie führerscheinrechtliche Maßnahmen anordnen. Für Betroffene stellt sich dann die Frage, wie sie sich am besten verhalten sollen.
Gründe, die dazu führen können, dass die Fahrerlaubnisbehörde an der Fahreignung zu zweifeln beginnt, sind u.a.
- Alkohol und Drogen
- Krankheiten
- altersbedingte Einschränkungen
- Begehung von Straftaten, nicht nur im Straßenverkehr
- Punkte in Flensburg
Auch hier stehen wir Ihnen beratend zur Seite und setzen uns für Ihr Recht ein.