Die meisten Haftpflichtversicherungen in Deutschland sind keine Pflichtversicherungen. Es gibt mehr als 300 Varianten in Deutschland. Zu nennen sind insbesondere
- die private Haftpflichtversicherung,
- die Tierhalterhaftpflichtversicherung,
- die Betriebshaftpflichtversicherung,
- die Produkthaftpflichtversicherung,
- die Transportversicherung,
- die D&O-Versicherung.
Ihnen liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) zugrunde.
Ziff. 5 AHB i.V.m. § 100 VVG bestimmt, was der VR gegenüber dem VN leisten muss, nämlich
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Freistellung des VN von berechtigten Ansprüchen,
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche (außergerichtliche und gerichtliche Abwehr) und
- ggf. auch Übernahme von Strafverteidigerkosten.
In der Haftpflichtversicherung sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit grundsätzlich eingeschlossen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der VN vorsätzlich und widerrechtlich (Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen) einem Dritten Schaden zugefügt hat.
Der versicherte Zeitraum ist in den Haftpflichtversicherungen unterschiedlich definiert. Abzustellen ist auf das schädigende/fehlerhafte Verhalten, den Schadeneintritt oder das Schadenereignis.
Ausschlussgründe für die Haftung, die der VR einwenden kann, finden sich in dem jeweiligen Versicherungsvertrag.