Lebensversicherung

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Vereinbart ist der Erhalt einer bestimmten Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten. Eine Lebensversicherung besteht in Form einer

  • Risikolebensversicherung oder
  • Kapitallebensversicherung.

Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Sie dient der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.

Bei der Kapitallebensversicherung erhält der Bezugsberechtigte bei Erleben des Vertragsendes entweder einmalig eine größere Summe oder eine monatliche Auszahlung als lebenslange Rente. Sie dient der Altervorsorge.

Häufig werden beide Arten von Lebensversicherungen kombiniert.

Soll eine Lebensversicherung ausgezahlt werden, kommt die Kündigung des Versicherungsvertrages in Betracht. Was viele VN nicht wissen: Zu Beginn einer Versicherung entstehen hohe Kosten, die dem VN weiterbelastet werden. Kündigt den VN den Vertrag, erhält er oftmals nicht die eingezahlten Beiträge zurück, da hiervon Verwaltungs-, Bearbeitungs- und Stornogebühren bezahlt wurden.

Wir empfehlen die Prüfung der Wirksamkeit der für die abgeschlossene Lebensversicherung vereinbarten Widerspruchsbelehrung. Genügt diese nicht den Formvorschriften, kann der Vertrag vollständig rückabgewickelt werden. In diesem Fall erhält der VN die komplette Einlagesumme nebst einer angemessenen Verzinsung zurück.

Ein wichtiges Detail aus der aktuellen Rechtsprechung: Auch bei bereits gekündigten Lebensversicherungen kann der Widerspruch erklärt werden. Dann müssen Versicherungsunternehmen zusätzlich zu dem bereits gezahlten Rückkaufswert noch einen Zuschlag zahlen.